Bedarfsausweis
Définition
Der Bedarfsausweis ist ein Energieausweis, der auf einer technischen Berechnung der Gebäudehülle und Anlagentechnik basiert (nicht auf Verbrauchsdaten). Pflicht bei Gebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten und Bauantrag vor 1.11.1977. Er zeigt den theoretischen Energiebedarf bei Normbedingungen und ermöglicht objektiven Vergleich. Basis für alle KfW/BAFA-Förderanträge. Gültigkeit: 10 Jahre.
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