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Modernisierungsumlage §559 BGB: So rechnen Vermieter richtig

Energetische Sanierung kann sich auch für Vermieter lohnen. Wir erklären, wie Sie die Kosten fair und rechtssicher auf die Miete umlegen.

MS
Marc Strassner
•1. März 2026•1 Min.
Modernisierungsumlage §559 BGB: So rechnen Vermieter richtig

Sanierung als Renditehebel

Viele Vermieter scheuen die Sanierungskosten. Doch der Gesetzgeber erlaubt es, 8 % der Modernisierungskosten auf die Jahreskaltmiete umzulegen (Kappungsgrenze beachten!).

Was ist umlagefähig?

Nicht alles, was Geld kostet, darf umgelegt werden. Instandhaltung (Reparatur) muss abgezogen werden. Nur echte Modernisierung (Verbesserung) zählt.

Ein Rechenbeispiel

Nehmen wir an, Sie investieren 50.000 € in eine neue Heizung und Dämmung. Davon sind 10.000 € gesparte Instandhaltung. Bleiben 40.000 € Modernisierungskosten. 8 % davon sind 3.200 € pro Jahr, also ca. 266 € Mieterhöhung pro Monat.

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Über den Autor

Marc Strassner ist Energieberater und selbst Immobilien-Investor. Er verbindet technisches Fachwissen mit kaufmännischem Denken – damit sich Sanierung für Sie lohnt.

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