Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verunsichert viele. Muss die Gasheizung raus? Was gilt bei Eigentümerwechsel? Wir klären auf.

Die gute Nachricht zuerst: Es gibt keinen sofortigen Zwang, funktionierende Heizungen rauszureißen. Das GEG setzt vor allem auf Fristen und Übergangsregelungen.
Neue Heizungen müssen grundsätzlich mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden. Aber es gibt Ausnahmen und Übergangsfristen, besonders wenn keine kommunale Wärmeplanung vorliegt.
Wer ein Haus kauft, muss oft nachrüsten: Oberste Geschossdecke dämmen, alte Heizkessel tauschen, Rohre isolieren. Dafür haben Sie 2 Jahre Zeit.
Vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch. Wir schauen uns Ihre Situation an – persönlich und unverbindlich.
Kostenfreies Erstgespräch vereinbarenMarc Bohnestengel ist Energieberater und selbst Immobilien-Investor. Er verbindet technisches Fachwissen mit kaufmännischem Denken – damit sich Sanierung für Sie lohnt.
Mehr über enbe erfahren →