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GEGfürBestandsgebäude–WasEigentümerjetztwissenmüssen

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verunsichert viele. Muss die Gasheizung raus? Was gilt bei Eigentümerwechsel? Wir klären auf.

MB
Marc Bohnestengel
•10. März 2026•7 Min.
GEG für Bestandsgebäude – Was Eigentümer jetzt wissen müssen

Keine Panik beim Heizungsgesetz

Die gute Nachricht zuerst: Es gibt keinen sofortigen Zwang, funktionierende Heizungen rauszureißen. Das GEG setzt vor allem auf Fristen und Übergangsregelungen.

Die 65%-Regel

Neue Heizungen müssen grundsätzlich mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden. Aber es gibt Ausnahmen und Übergangsfristen, besonders wenn keine kommunale Wärmeplanung vorliegt.

Pflichten bei Eigentümerwechsel

Wer ein Haus kauft, muss oft nachrüsten: Oberste Geschossdecke dämmen, alte Heizkessel tauschen, Rohre isolieren. Dafür haben Sie 2 Jahre Zeit.

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Über den Autor

Marc Bohnestengel ist Energieberater und selbst Immobilien-Investor. Er verbindet technisches Fachwissen mit kaufmännischem Denken – damit sich Sanierung für Sie lohnt.

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