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GEG für Bestandsgebäude – Was Eigentümer jetzt wissen müssen

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verunsichert viele. Muss die Gasheizung raus? Was gilt bei Eigentümerwechsel? Wir klären auf.

MS
Marc Strassner
•10. März 2026•1 Min.
GEG für Bestandsgebäude – Was Eigentümer jetzt wissen müssen

Keine Panik beim Heizungsgesetz

Die gute Nachricht zuerst: Es gibt keinen sofortigen Zwang, funktionierende Heizungen rauszureißen. Das GEG setzt vor allem auf Fristen und Übergangsregelungen.

Die 65%-Regel

Neue Heizungen müssen grundsätzlich mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden. Aber es gibt Ausnahmen und Übergangsfristen, besonders wenn keine kommunale Wärmeplanung vorliegt.

Pflichten bei Eigentümerwechsel

Wer ein Haus kauft, muss oft nachrüsten: Oberste Geschossdecke dämmen, alte Heizkessel tauschen, Rohre isolieren. Dafür haben Sie 2 Jahre Zeit.

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Über den Autor

Marc Strassner ist Energieberater und selbst Immobilien-Investor. Er verbindet technisches Fachwissen mit kaufmännischem Denken – damit sich Sanierung für Sie lohnt.

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