Wärmebrückennachweis
Definition
Der Wärmebrückennachweis erfolgt im GEG-Nachweis wahlweise durch: (1) pauschalen Zuschlag (ΔUWB = +0,10 W/(m²K) auf alle Bauteile), (2) detaillierte Berechnung aller Wärmebrücken (Ψ-Werte, Zuschlag +0,05 W/(m²K)), oder (3) Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108 Bbl. 2 (Zuschlag +0,03 W/(m²K), Standarddetails). Bei Effizienzhäusern meist (2) oder (3) nötig. Software: Hottgenroth, ETU, IBP-Software. Ziel: Minimierung von Transmissionswärmeverlusten und Schimmelrisiko.
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