Verbrauchsausweis
Definition
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten 3 Jahre (Heizkostenabrechnungen). Zulässig für Gebäude mit > 5 Wohneinheiten und Bauantrag ab 1.11.1977 (sonst Bedarfsausweis Pflicht). Vorteil: günstiger (150–250 €), schnell erstellt. Nachteil: abhängig vom Nutzerverhalten, keine Grundlage für KfW/BAFA-Förderung. Angaben: Energieverbrauch in kWh/(m²·a), Energieträger, Energieeffizienzklasse. Gültigkeit: 10 Jahre. Bei Sanierungen: immer Bedarfsausweis erforderlich.
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