GEG

Referenzgebäudeverfahren

Definition

Das Referenzgebäudeverfahren ist die Berechnungsmethode nach GEG § 16–18 zum Nachweis der energetischen Mindestanforderungen bei Neubau oder Sanierung. Das reale Gebäude wird mit einem fiktiven Referenzgebäude gleicher Geometrie, aber mit Standardbauteilen (U-Werten, Anlagentechnik nach Anlage 1–3 GEG) verglichen. Anforderung: Qp,ist ≤ Qp,Referenz UND H't,ist ≤ H't,Referenz × 1,15. Ermöglicht flexible Kompensation: schlechtere Hülle durch bessere Anlagentechnik oder umgekehrt. Grundlage für alle GEG-Nachweise.

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