Nachweispflicht Energieausweis
Definition
Die Nachweispflicht verpflichtet Eigentümer bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung zur Vorlage eines gültigen Energieausweises. Seit Mai 2021 müssen Hauptenergieträger und Energieeffizienzklasse bereits in Immobilienanzeigen angegeben werden. Bei Besichtigungen ist der Ausweis unaufgefordert vorzulegen, nach Vertragsschluss zu übergeben. Bußgeld bei Verstoß: bis 15.000 €. Ausnahmen: Baudenkmäler, Gebäude < 50 m² Nutzfläche.
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