Mindestwärmeschutz (siehe Grenzwert)
Definition
Der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 definiert die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz von Bauteilen zum Schutz vor Tauwasserbildung und Schimmel. Maßgeblich: Oberflächentemperatur auf der Raumseite muss bei Auslegungsbedingungen (20 °C innen, -5 °C außen, 50% rel. Luftfeuchte) über dem Taupunkt liegen (12,6 °C). Daraus ergeben sich Grenz-U-Werte: Außenwand 0,35 W/(m²K), Dach 0,24 W/(m²K). Unterschreitung = Bauphysikalischer Mangel.
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