iSFP-Bonus 5 Prozent
Definition
Der iSFP-Bonus ist ein zusätzlicher Förderhebel innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG-EM). Er wertet einen vorhandenen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) auf, indem darin empfohlene Maßnahmen bei tatsächlicher Umsetzung mit einem Förderaufschlag versehen werden. Voraussetzung ist ein gültiger iSFP, der vor Beauftragung der jeweiligen Maßnahme erstellt wurde und die geplante Einzelmaßnahme explizit als empfohlenen Sanierungsschritt enthält. Der Bonus wird zusätzlich zur regulären BEG-EM-Förderung gewährt und wirkt sich auf Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen), an der Anlagentechnik (Lüftung) sowie auf bestimmte Heizungsmaßnahmen aus. Aktuell beträgt der Bonus 5 Prozentpunkte. Konkrete Förderhöhen variieren je nach Maßnahme und Programmstand — wir prüfen die individuelle Förderkonstellation. Der iSFP-Bonus macht die Investition in einen Sanierungsfahrplan auch dann attraktiv, wenn ohnehin nur Einzelmaßnahmen umgesetzt werden sollen, da er sich über mehrere Maßnahmen hinweg auswirkt.
Wann wird der Begriff verwendet?
Der iSFP-Bonus gilt ausschließlich für selbstgenutzte oder vermietete Wohngebäude. Der iSFP muss bei Antragstellung der jeweiligen Einzelmaßnahme als Nachweis vorgelegt werden. Eine rückwirkende Anrechnung des Bonus auf bereits umgesetzte Maßnahmen ist nicht möglich. Der iSFP selbst wird ebenfalls über die BAFA gefördert und ist damit doppelt attraktiv: einmal über den Zuschuss zur Erstellung, ein zweites Mal über den späteren Bonus bei Umsetzung. Wichtig ist, dass die im iSFP empfohlenen Maßnahmen umgesetzt werden — frei gewählte, abweichende Maßnahmen sind nicht bonusfähig.
Beispiel
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