GEG

GEG — Gebäudeenergiegesetz

Definition

Das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, ist das maßgebliche Bundesgesetz zur Energieeffizienz im Gebäudesektor in Deutschland. Es trat 2020 in Kraft und löste die zuvor parallel bestehenden Regelwerke ab: die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinspargesetz (EnEG) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Das GEG regelt unter anderem die energetischen Mindestanforderungen an Neubauten und an größere Sanierungen im Bestand, die Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien beim Heizungstausch, die Ausstellung und Vorlage von Energieausweisen, Nachrüstpflichten beim Eigentümerwechsel, sowie technische Mindestanforderungen an einzelne Bauteile (U-Werte) und Anlagenkomponenten. Die letzte größere Anpassung erfolgte 2024 mit dem umgangssprachlich oft als 'Heizungsgesetz' bezeichneten Änderungspaket. Dieses verschärft die Anforderungen an neue Heizungen — neu eingebaute Heizsysteme müssen perspektivisch zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden, abhängig von der kommunalen Wärmeplanung am Standort.

Wann wird der Begriff verwendet?

Das GEG ist relevant bei nahezu allen Bau- und Sanierungsvorhaben sowie beim Eigentümerwechsel. Besonders praxisrelevant sind die Nachrüstpflichten: Wer ein Bestandsgebäude erbt oder kauft, muss in der Regel innerhalb von zwei Jahren bestimmte energetische Mindeststandards erfüllen — etwa den Austausch von Konstanttemperatur-Heizkesseln, die älter als 30 Jahre sind, die Dämmung der obersten Geschossdecke oder die Dämmung zugänglicher Warmwasser- und Heizungsrohre in unbeheizten Räumen. Auch beim Heizungstausch sind die 65-Prozent-EE-Vorgaben einzuhalten, sobald die kommunale Wärmeplanung wirksam ist.

Beispiel

Ein Käufer übernimmt ein Einfamilienhaus aus den 1970er Jahren in Bayern. Die Gasheizung ist 32 Jahre alt, die oberste Geschossdecke ist ungedämmt. Nach GEG muss er innerhalb von zwei Jahren nach Eigentümerwechsel: den alten Konstanttemperatur-Heizkessel austauschen, die oberste Geschossdecke nachträglich dämmen (oder alternativ das Dach), zugängliche Heizungsrohre in unbeheizten Räumen dämmen und einen hydraulischen Abgleich am Heizsystem durchführen lassen. Eine frühzeitige Vor-Kauf-Beratung hätte die Folgekosten transparent gemacht.

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