GEG — Gebäudeenergiegesetz
Definition
Das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, ist das maßgebliche Bundesgesetz zur Energieeffizienz im Gebäudesektor in Deutschland. Es trat 2020 in Kraft und löste die zuvor parallel bestehenden Regelwerke ab: die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinspargesetz (EnEG) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Das GEG regelt unter anderem die energetischen Mindestanforderungen an Neubauten und an größere Sanierungen im Bestand, die Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien beim Heizungstausch, die Ausstellung und Vorlage von Energieausweisen, Nachrüstpflichten beim Eigentümerwechsel, sowie technische Mindestanforderungen an einzelne Bauteile (U-Werte) und Anlagenkomponenten. Die letzte größere Anpassung erfolgte 2024 mit dem umgangssprachlich oft als 'Heizungsgesetz' bezeichneten Änderungspaket. Dieses verschärft die Anforderungen an neue Heizungen — neu eingebaute Heizsysteme müssen perspektivisch zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden, abhängig von der kommunalen Wärmeplanung am Standort.
Wann wird der Begriff verwendet?
Das GEG ist relevant bei nahezu allen Bau- und Sanierungsvorhaben sowie beim Eigentümerwechsel. Besonders praxisrelevant sind die Nachrüstpflichten: Wer ein Bestandsgebäude erbt oder kauft, muss in der Regel innerhalb von zwei Jahren bestimmte energetische Mindeststandards erfüllen — etwa den Austausch von Konstanttemperatur-Heizkesseln, die älter als 30 Jahre sind, die Dämmung der obersten Geschossdecke oder die Dämmung zugänglicher Warmwasser- und Heizungsrohre in unbeheizten Räumen. Auch beim Heizungstausch sind die 65-Prozent-EE-Vorgaben einzuhalten, sobald die kommunale Wärmeplanung wirksam ist.
Beispiel
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