Festsetzungsbescheid
Definition
Der Festsetzungsbescheid ist ein verwaltungsrechtliches Dokument, das im Rahmen eines Förderverfahrens am Ende des Antragsprozesses ausgestellt wird. Er löst den vorläufigen Zuwendungs- oder Bewilligungsbescheid ab, der zu Beginn des Verfahrens erteilt wurde. Während der vorläufige Bescheid die maximal mögliche Förderung in Aussicht stellt, legt der Festsetzungsbescheid die tatsächliche und endgültige Förderhöhe fest. Grundlage dafür sind der eingereichte Verwendungsnachweis (z.B. die BnD bei KfW-Vorhaben oder die Schlussrechnung beim BAFA-iSFP), die geprüften förderfähigen Kosten und die Einhaltung aller Förderbedingungen. Der Festsetzungsbescheid ist rechtsverbindlich, dem Antragsteller steht jedoch in der Regel ein Widerspruchsrecht zu. Erst mit dem Festsetzungsbescheid erfolgt die endgültige Auszahlung der Förderung. Bei Abweichungen — z.B. niedrigeren Rechnungssummen als geplant — kann die festgesetzte Förderung geringer ausfallen als der ursprünglich bewilligte Maximalbetrag.
Wann wird der Begriff verwendet?
Der Festsetzungsbescheid kommt insbesondere bei BAFA-Zuschussförderungen zum Tragen, etwa bei der Energieberatung für Wohngebäude (iSFP), bei Einzelmaßnahmen der BEG-EM und bei einzelnen weiteren Förderprogrammen des Bundes und der Länder. Bei KfW-Krediten ist der Mechanismus etwas anders strukturiert, da hier die Hausbank zwischengeschaltet ist und Tilgungszuschüsse über das Darlehenskonto verbucht werden. Eigentümer sollten den Festsetzungsbescheid sorgfältig aufbewahren — er ist relevant für steuerliche Nachweise sowie für mögliche spätere Prüfungen durch den Fördergeber.
Beispiel
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