Gesetz

EWärmeG Baden-Württemberg

Definition

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) ist ein Landesgesetz in Baden-Württemberg, das seit 2010 bei Heizungstausch 15% erneuerbare Energien vorschreibt. Erfüllungsoptionen: Solarthermie, Wärmepumpe, Biogas/Bioöl, Holzheizung, PV-Strom, Sanierungsfahrplan (5%), Dämmung (Ersatzmaßnahme). Gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude. Nachweispflicht gegenüber unterer Baurechtsbehörde innerhalb 18 Monate nach Heizungstausch.

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