BzA — Bestätigung zum Antrag
Definition
Die Bestätigung zum Antrag, kurz BzA, ist ein zentrales Pflichtdokument im Rahmen der KfW-Förderprogramme für Wohngebäude, insbesondere bei den Programmen 261, 262, 297, 298 sowie der Klimafreundlicher-Neubau-Förderung (KFN). Sie wird ausschließlich von einem Energie-Effizienz-Experten ausgestellt, der auf der dena-Expertenliste für die Bundesförderung eingetragen ist. Die BzA enthält die geplanten energetischen Kennwerte des Gebäudes, die zu erreichende Effizienzhausstufe, eine Übersicht der vorgesehenen Maßnahmen sowie eine Berechnung der förderfähigen Kosten. Sie ist die fachtechnische Grundlage, auf deren Basis die KfW den Förderantrag prüft und bewilligt. Ohne eine gültige BzA kann der Eigentümer keine KfW-Förderung beantragen. Wichtig ist, dass die BzA zwingend vor Beauftragung der ausführenden Handwerksbetriebe erstellt und beantragt sein muss — andernfalls erlischt der Anspruch auf Förderung. Die BzA dokumentiert außerdem die Einhaltung technischer Mindestanforderungen und ist damit Grundlage des späteren Verwendungsnachweises.
Wann wird der Begriff verwendet?
Die BzA wird typischerweise zu Beginn eines KfW-geförderten Sanierungsprojektes erstellt, nachdem der grundsätzliche Sanierungsumfang feststeht und vor Vertragsunterzeichnung mit Handwerkern. Sie ist relevant für alle Wohngebäudesanierungen, die einen KfW-Kredit oder Tilgungszuschuss in Anspruch nehmen sollen — etwa bei der Sanierung zum Effizienzhaus, beim Heizungstausch über KfW oder beim klimafreundlichen Neubau. Eigentümer reichen die BzA gemeinsam mit dem Förderantrag über ihre Hausbank ein, da die KfW als Förderbank nur über das Hausbankenprinzip auszahlt. Nach Maßnahmen-Umsetzung folgt die Bestätigung nach Durchführung (BnD).
Beispiel
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