BEG EM — Bundesförderung effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen
Definition
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist das wichtigste Förderinstrument für einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen. Im Gegensatz zur BEG WG (Wohngebäude-Komplettsanierung) wird hier nicht ein Effizienzhausstandard, sondern eine einzelne Maßnahme gefördert. Die Förderung ist seit 2024 in zwei Schienen geteilt: Die Heizungsförderung läuft über die KfW (Programm 458 für selbstnutzende Eigentümer, Programm 461 für Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften und Nichtwohngebäude). Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung Wand, Dach, Kellerdecke, Fenster, Türen) sowie Anlagentechnik (Lüftung) werden weiterhin vom BAFA bearbeitet. Gemeinsame Grundsätze: Antrag VOR Beauftragung des Fachunternehmens, Beteiligung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) in vielen Fällen Pflicht, Einhaltung technischer Mindestanforderungen.
Wann wird der Begriff verwendet?
Die BEG EM ist 2026 das mit Abstand wichtigste Förderinstrument für Einzelmaßnahmen. Die Förderquote variiert nach Maßnahme, Gebäudetyp und Boni. Wichtig: Wir prüfen für jeden Antrag die jeweils geltenden technischen Anforderungen und Konditionen, da sich Förderrichtlinien wiederholt ändern. Förderfähig sind unter anderem Wärmepumpen, Biomasseanlagen, solarthermische Anlagen, Dämmungen, Fenster- und Türentausch sowie Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Boni gibt es für besonders effiziente Anlagen, Heizungstauschmaßnahmen und für die Umsetzung aus einem gültigen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus von 5 Prozent für Hüllen-Maßnahmen).
Beispiel
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