Energieausweis

Bedarfsausweis

Definition

Der Bedarfsausweis ist ein Energieausweis, der auf einer technischen Berechnung der Gebäudehülle und Anlagentechnik basiert (nicht auf Verbrauchsdaten). Pflicht bei Gebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten und Bauantrag vor 1.11.1977. Er zeigt den theoretischen Energiebedarf bei Normbedingungen und ermöglicht objektiven Vergleich. Basis für alle KfW/BAFA-Förderanträge. Gültigkeit: 10 Jahre.

Relevante Leistungen

Fragen zu Bedarfsausweis?

Wir beraten Sie unverbindlich — Online oder vor Ort in Grünwald oder Utting.

Kostenfreies Erstgespräch