Aufsparrendämmung
Definition
Bei der Aufsparrendämmung wird die Dämmschicht oberhalb der Dachsparren auf der gesamten Dachfläche verlegt. Vorteile: durchgehende Dämmebene ohne Wärmebrücken, Dachstuhl bleibt sichtbar, kein Wohnraumverlust. Typische Dämmstärken: 140–240 mm mit U-Werten von 0,14–0,24 W/(m²K). Bevorzugtes Verfahren bei Dachsanierungen, wenn die Eindeckung ohnehin erneuert wird. Förderfähig über BEG EM.
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