Trittschalldämmung
Definition
Trittschalldämmung reduziert die Übertragung von Gehgeräuschen zwischen Geschossen. Konstruktive Lösung: schwimmender Estrich auf Dämmschicht (Trittschalldämmplatten EPS, Steinwolle, Holzfaser, 20–40 mm). Anforderung DIN 4109: Trittschallpegel L'n,w ≤ 53 dB. Erhöhter Schallschutz: L'n,w ≤ 46 dB. Bei Geschossdeckendämmung mitausführen (kombiniert Wärme- und Schallschutz). Nicht zu verwechseln mit Luftschalldämmung. Auch relevant bei Fußbodenheizung-Nachrüstung.
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