Tilgungszuschuss
Definition
Der Tilgungszuschuss ist ein nicht rückzahlbarer Anteil eines KfW-Kredits (Programm 261, 262, 358, 359). Höhe abhängig von der erreichten Effizienzhaus-Stufe: je ambitionierter die Stufe, desto höher der Tilgungszuschuss, gedeckelt über einen Höchstkreditbetrag je Wohneinheit. Zusatzklassen erhöhen ihn weiter: EE-Klasse (erneuerbare Energien) und NH-Klasse (QNG-Siegel). Die konkreten Sätze und Höchstbeträge regelt das jeweils aktuelle KfW-Programm — wir prüfen die Fördermöglichkeiten im Einzelfall. Auszahlung nach Vorlage der BnD (Bestätigung nach Durchführung).
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